Komm! Ins Offene – Sächsische Autor*innen und Übersetzer*innen lesen und schreiben während der Corona-Krise
Vor dem Hintergrund der massive Einkommensverluste von Autor*innen und Übersetzer*innen, die u.a. ihre aktuellen Neuerscheinungen derzeit nicht öffentlich präsentieren können, der notwendige Reduzierung von Projekten des Sächsischen Literaturrates e.V. sowie verschiedener diverser Einsparungen und freiwerdender Haushaltsmittel in seinem aktuellen Haushalt startet der sächsische Landesdachverband für Literatur unter dem Titel „Komm! Ins Offene – Sächsische Autor*innen und Übersetzer*innen lesen und schreiben während der Corona-Krise“ ein bis zum 31. Juli befristetes Projekt für Online-Lesungen und einen Blog. Vergeben werden mehr als 12.000 Euro
Autor*innen leben in Deutschland nicht nur von Buchverkäufen, sondern auch von Lesungen und Literaturveranstaltungen. Als Folge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus müssen seit Anfang März nahezu sämtliche Veranstaltungen abgesagt werden, ein Ende dieses Zustandes ist derzeit nicht in Sicht. Das trifft viele Autor*innen, aber auch Übersetzer*innen und Literaturmittler*innen außerordentlich hart – vor allem jene, die in diesem Frühjahr mit Neuerscheinungen an die Öffentlichkeit getreten sind. Der Sächsische Literaturrat e.V. möchte mit dem Projekt „Komm! Ins Offene“ in diesem Jahr, in dem wir auch des 250. Geburtstages Friedrich Hölderlins gedenken, einen kleinen Ausgleich dafür schaffen.
Unter dem einem Hölderlin-Gedicht entlehnten Titel „Komm! Ins Offene“ (Elegie „Der Gang aufs Land“) möchten wir für Autor*innen und Übersetzer*innen, die in Sachsen geboren sind und/oder hier leben, ein virtuelles Podium auf einer neuen Internetseite bieten. Vom 15. Mai bis zum 31. Juli werden auf dieser Seite Lesungen aller Genres im Live-Stream zu sehen sein, gleichzeitig erscheinen kurze, bisher unveröffentlichte Texte, die den Einfluss der gegenwärtigen Situation auf die schriftstellerische Arbeit reflektieren und/oder Perspektiven für die Zukunft der literarischen Landschaft entwickeln; möglich sind dabei auch andere kurze Textsorten, wie z.B. Tagebuchnotizen, Miniaturen oder Kurzrezensionen zu thematisch passenden Büchern o.ä.
Pro Lesung kann ein Honorar von 300 Euro gezahlt werden, für einen Text wird ein Honorar von 50 Euro gezahlt, wobei jede*r Autor*in oder Übersetzer*in mindestens zwei und höchstens vier Texte (mit jeweils verschiedenen Ansätzen) einreichen kann. Für das Lesungsprojekt sowie das Blog können derzeit jeweils bis zu 30 Autor*innen und Übersetzer*innen Berücksichtigung finden. Die Auswahl trifft der Vorstand des Sächsischen Literaturrates e.V., der ein orts-, generationen- und genreübergreifendes Spektrum zusammenstellen wird.
Die Bewerbungsunterlagen für das Blog bzw. die Online-Lesung müssen bis zum 5. Mai 2020 digital in einer pdf-Datei an komm.ins.offene@gmail.com eingereicht werden.
Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:
Für das Blog
- 2 bis 4 Texte (unveröffentlicht, Umfang pro Text ca. 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- biobibliografische Angaben
- Fragebogen des Sächsischen Literaturrats zu den Einkommensverlusten durch die Corona-Krise – freiwillig; kann heruntergeladen werden unter https://www.saechsischer-literaturrat.de/komm-ins-offene.html
- ggf. Hinweis auf Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des Sächsischen Literaturrats e.V.
Für die Online-Lesung
- Kurzkonzept für eine ca. 25-minütige Online-Lesung
- Erklärung, dass die Rechte am Text bei Autor*in/Übersetzer*in liegen bzw. dass der Verlag die Rechte für diese Nutzung einräumt
- biobibliografische Angaben
- Fragebogen des Sächsischen Literaturrats zu den Einkommensverlusten durch die Corona-Krise – freiwillig; kann heruntergeladen werden unter https://www.saechsischer-literaturrat.de/komm-ins-offene.html
- ggf. Hinweis auf Mitgliedschaft in einem der Mitgliedsvereine des Sächsischen Literaturrats e.V.
Hinweis für die Online-Lesung: Technische Voraussetzungen sind ein Laptop mit Kamera und eingebautem Mikrofon sowie ein Internetzugang. Die Autor*innen erhalten vom Sächsischen Literaturrat e.V. eine Handreichung mit Hinweisen für die Aufnahme.
Für das Blog und die Online-Lesung gilt: Antragsberechtigt sind ausschließlich Autor*innen und Übersetzer*innen, die in Sachsen geboren sind und/oder hier leben.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Auskünfte erteilen: Dr. Sibille Tröml (Geschäftsführerin) sowie die Mitglieder des Vorstandes vom Sächsischen Literaturrat e.V.