23.06.2021
Stadt Dresden

Zur aktuellen Diskussion um Stadtschreiberin Kathrin Schmidt

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Kathrin Schmidt bewarb sich im Frühjahr 2020 mit Lyrik um das Stipendium der Dresdner Stadtschreiber/in 2021. Sie gilt als herausragende Dichterin und war 2018 unter den Finalistinnen und Finalisten zum Dresdner Lyrikpreis. Sie hat bereits zahlreiche Preise erhalten, darunter 2009 den Deutschen Buchpreis. Als Motivation gab Kathrin Schmidt an, sich eng mit Dresden verbunden zu fühlen und hier während ihrer Amtszeit als Stadtschreiberin ein komplexes Romanvorhaben zu beginnen, für welches sie bereits intensiv recherchiert hatte. Die Entscheidung der Jury zur Vergabe des Stadtschreiberstipendiums 2021 wurde im September 2020 auf Grundlage der eingereichten literarischen Beiträge getroffen und hat Bestand.

Die Jury zum Amt des/der Stadtschreiber/in wird in einem Benennungsverfahren zwischen Landeshauptstadt und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden jeweils für fünf Jahre berufen (aktuell seit drei Jahren im Amt). In der Jury sind Fachexpertinnen und Fachexperten aus unterschiedlichen Berufsfeldern aus dem Literaturbereich. Sie sichtet alle eingegangenen Bewerbungen und trifft sich dann zu einer Jurysitzung. In dieser wird in einer ersten Runde über die Bewerberinnen und Bewerber entschieden, die in die engere Auswahl kommen. Grundlage für diese Entscheidung sind die eingereichten Texte, die nach literarischen Kriterien diskutiert werden. In den folgenden Runden zur Auswahl der/des Stadtschreiber/in werden vertieft über die Bewerbungstexte sowie über die angegebene Motivation, sich in Dresden zu bewerben, diskutiert. Nach mehreren Stunden kommt die Jury i.d.R. zu einer Abstimmung über die ausgewählte Stadtschreiber/in.

Die Ansichten Frau Schmidts sind der Kulturverwaltung seit Anfang Juni 2021 bekannt. Traditionell fand ein Gespräch zwischen der diesjährigen Stadtschreiberin und der Beigeordneten für Kultur und Tourismus zum Beginn des Stipendiums statt. In dem Gespräch formulierte die Beigeordnete deutlich, dass sie die politischen Ansichten nicht teile und, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Bundesrepublik nicht eingeschränkt ist. Die Beigeordnete hat im Gespräch vorgeschlagen, die unterschiedlichen Auffassungen insbesondere zur Corona-Pandemie in einem öffentlichen Diskurs mit anderen Autor*innen zu erörtern. Kathrin Schmidt ist nunmehr aufgefordert, das Amt der Stadtschreiberin als renommierte und sensible Autorin auszufüllen und nicht mit parteipolitischen Diskursen zu vermengen.

Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Stadtverwaltung und steht dieser auch nicht zu, ein Stipendium, das in einem aufwendigen Auswahlprozess durch eine Jury vergeben wurde, auf Grund von nicht nachvollziehbaren, aber durch die Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen zurückzuziehen. Vielmehr ist die Öffentlichkeit dazu aufgerufen, sich mit den Thesen auseinanderzusetzen und eine eigene Haltung dazu zu entwickeln. Meinungsfreiheit auf den Grundlagen der Verfassung und Freiheit der Kunst sind ein hohes Gut, die es zu verteidigen gilt.

Dresden, 21. Juni 2021